Die neue Parkraumbewirtschaftung
Frank Jülich im Gespräch
Am 13.Dezember des vergangenen Jahres beschloss der Nürnberger Stadtrat auf Antrag von CSU und Grünen im Verkehrausschuß einstimmig ein neues Parkraumkonzept für die Altstadt.
Darüber hieß es in der NZ am 14.12.2018:
„Die Innenstadt soll schöner werden und der öffentliche Raum verstärkt den Bürgern zur Verfügung stehen – deswegen müssen Parkplätze wegfallen. Allerdings sollen darunter nicht die Bewohner leiden. Mit einem neuen System der Parkraumbewirtschaftung will die Stadtverwaltung vielmehr dafür sorgen, dass Arbeitnehmer oder Besucher vom Parken außerhalb der Parkhäuser abgehalten werden.“
Im Bericht an die Stadträte hieß es:
„Für eine Verbesserung der Parksituation für Anwohner wird vorgeschlagen, die 824 unbewirtschafteten Parkplätze als Kurzzeitparkplätze zu bewirtschaften und den Bewohnern im Rahmen des Bewohnerparkens zusätzlich unbeschränkt zur Verfügung zu stellen“
Der Bürgerverein-Altstadt fragte den Leiter der Verkehrsplanung, Frank Jülich zu den Einzelheiten:
Wo sind die 824 unbewirtschafteten Stellplätze in der Altstadt, insbesondere im Westen der Altstadt?
Antwort: „Die bislang unbewirtschafteten Stellplätze in der Altstadt verteilen sich über die gesamte Altstadt, ausgenommen der Geschäftsstraßen in der südlichen Altstadt mit zahlreichen Haltverboten oder Kurzzeitparkplätzen. In der westlichen Altstadt befinden sich größere Mengen freier Parkplätze beispielsweise am Maxplatz, Geiersberg, in der Füll, der Albrecht-Dürer-Straße oder der Bergstraße. Darüber hinaus gibt es zahlreiche vereinzelte unbewirtschaftete Parkplätze, z.B. an den Stadtmauern.“
Können diese 824 potentiellen Stellplätze die an 16 Plätzen wegfallenden reservierten Anwohnerparkplätze wirklich kompensieren, wie versprochen?
Antwort: „Nicht an allen 16 aufgeführten Straßen und Plätzen steht der Wegfall von Parkplätzen zur Diskussion. Die in der Entscheidungsvorlage aufgeführten Zahlen von Parkplätzen entsprechen aller Stellplätze im Umgriff der jeweiligen Maßnahme, von denen ein Teil bestehen bleiben könnte. Für genauere Zahlen sind detailliertere Planungen vonnöten, die in den meisten Fällen noch nicht vorhanden sind. Die Liste entspricht also nicht dem Wegfall von Parkplätzen. Sollten Bewohnerparkplätze zugunsten von Aufwertungs- oder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wegfallen, wird versucht, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für diese im Gebiet Ersatz zu schaffen. Ohne die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung würde sich in den nächsten Jahren die Parksituation für Anwohner bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen definitiv verschlechtern; mit der Umstellung wird der Wegfall kompensiert und die Parksituation verbessert.“
Die gesetzlichen Vorgaben erlauben 50 %, in Grenzen auch 75 % der Stellplätze für Anwohner zu reservieren. Wird darauf im Konzept eingegangen?
Antwort: In Gebieten, in denen eine Bewohnerparkregelung gilt, gibt es zwei grundsätzliche Bewirtschaftungsprinzipien.
„Beim Trennprinzip, das in Nürnberg bislang in allen Bewohnerparkgebieten Anwendung findet, stehen im öffentlichen Straßenraum während den Regelungszeiten Bewohnerparkplätze ausschließlich für Bewohner mit gültigem Ausweis zur Verfügung. Da der gesetzlich festgelegte Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraums dennoch gewährleistet bleiben muss, legt die VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung) fest, dass werktags tagsüber maximal 50%, abends und nachts bis zu 75% der öffentlichen Parkplätze für Bewohner reserviert werden darf. Die Grenze von 50% tagsüber ist in den meisten Gebieten der Altstadt bereits ausgeschöpft; es können daher keine weiteren Bewohnerparkplätze nach dem bisherigen Prinzip ausgewiesen werden (siehe Seite 4, Entscheidungsvorlage zum AfV-TOP 2 vom 13.12.2018). Eine zusätzliche Ausschöpfung der 75% in den Abendstunden ist für eine Verständlichkeit der Regelung kontraproduktiv; außerdem nimmt abends der verdrängbare Parkeranteil auswertiger Besucher auch in der Altstadt deutlich ab und die meisten Fahrzeuge gehören den Bewohnern selbst.
Um die Parksituation für Bewohner daher dennoch verbessern zu können, ist vorgesehen, das bestehende Trennprinzip um eine Mischregelung zu ergänzen. Beim Mischprinzip werden die Parkstände im öffentlichen Straßenraum sowohl den berechtigten Bewohnern (kostenlos und ohne Parkdauerbeschränkung) als auch Kurzparkern (in der Regel kostenpflichtig und mit Höchstparkdauer) zur Verfügung gestellt. Daher sind diese von der Allgemeinheit nutzbar und müssen nicht zur 50%-Grenze tagsüber gerechnet werden.
Bewohner behalten somit ihre Privilegien auf allen bestehenden Bewohnerparkplätzen und teilen sich die zukünftig mit der Mischregelung bewirtschafteten Parkplätzen nur noch mit zahlungswilligen Kurzzeitparkern anstatt mit Dauerparkern, z.B. Berufstätige, die die Parkplätze nicht nach kurzer Zeit wieder verlassen. Die Chance auf einen freien Stellplatz steigt damit deutlich für die Bewohner.
Die vom Verkehrsausschuss beschlossene Konzeption der Verwaltung bietet für die künftigen Jahre große Chancen für die Nürnberger Altstadt einerseits Plätze und Straße aufzuwerten und den Menschen zugänglich zu machen, andererseits die Bedingungen für Bewohner zu verbessern, die einen Stellplatz benötigen. Der öffentliche Raum ist zu kostbar, um sie Dauerparkern aus dem Umland zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat das Konzept der Verkehrsplanung auch so große Unterstützung im Stadtrat von allen Parteien bekommen.“
Hier geht es zum Sachverhalt und dem Beschluss des Stadtrats:
https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14786
Die Karte der 16 Plätze gibt es hier:
https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=825688&type=do