Antworten der Verwaltung


Antworten des Oberbürgermeisters zu den Fragen des Bürgervereins:

(Zusammenfassung durch uns)

1. Tagesbetreuung für Kinder – Hortplätze
1.1. Wie viele Kinder wurden angemeldet, wie viele wurden berücksichtigt?
Anmeldungen                   Zu vergebende Plätze
Hort Hintere Insel Schütt 7                                25                                       17
Hort Vestnertormauer 26                                   36                                        7
1.2 Die Vergabe der Hortplätze erfolgt nach den Kriterien der §§ 8 ff der städtischen Satzung für Kindertageseinrichtungen. HIER AUSZUG
1.3 Hier wurde geantwortet, dass keine weiteren Anmeldungen zu erwarten seien, da der Schulbesuch i.d.R. sprengelbezogen erfolgen würde. Möglich könnten jedoch weitere Anmeldungen durch Zuzug oder Gastschulanträge sein.
1.4 Hier wurde mitgeteilt, dass bei beiden Horten keine zusätzlichen Raumkapazitäten zur Verfügung stehen würden. Die Frage nach geplanten Maßnahmen zur Erweiterung der beiden Horte wurde mit dem kurzen Hinweis auf den Zentralhort Äußere Bayreuther Str. 61 (100 Hortplätze) und des Mangels an freien Grundstücken und geeigneten Gebäuden beantwortet.

2. Kinder- und Jugendhaus Fünfeckturm, Burg 3
2.1 Laut Jugendamt wird für die Jugendlichen aus der Altstadt gegenwärtig auf dem an die Altstadt angrenzenden Gelände „Rädda Barnen“ am Kramer-Klett-Park ein Interimsangebot aufgebaut.
Als Alternative zum bisherigen Kinder- und Jugendhaus Fünfeckturm würden gegenwärtig verschiedene Optionen geprüft werden. Dies wären z.B. Neubau auf dem Gelände „Rädda Barnen“ und Anmietung von Objekten innerhalb und im Umgriff der Altstadt.
Angaben zum Zeitpunkt der Realisierung und Standort könnten gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Bis zur Realisierung würde auch die Keramikwerkstatt im Jugend-haus „Gost“ verbleiben.

3. Augustinerhof-Areal

3.1 Auf die Frage des Bürgervereins, wann die geplante Bebauung umgesetzt wird, wurde geantwortet, dass sich das Areal in Privateigentum befindet und daher die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Realisierungszeitpunktbegrenzt sind.
Eine abschließende planungsrechtliche Zustimmung zum Bauantrag hätte noch nicht erteilt werden können, da noch an einigen Punkten nachbarliche Belange berührt seien, die eine Befreiung nicht zulassen würden. Voraussetzung für eine positive Stellungnahme seitens des Stadtplanungsamtes wären Planänderungen, die durch den Bauherrn geliefert werden müssten.

4. Grünflächen und Freianlagen
Das Budget, das SÖR pro Jahr für die Pflege der Grünanlagen und Freiflächen in der Altstadt, sowie in den angrenzenden Stadtmauer- und Stadtgrabenbereichen, einschließlich der U-Bahnzugänge zur Verfügung hat beträgt für:

Straßenbegleitgrün: 175 000 EUR
Grünanlagen: 118 000 EUR
Spielplätze: 20 000 EUR
Insgesamt: 313 000 EUR

5. Pellerhaus
Seitens der Verwaltung wurde ausgeführt, dass derzeit verwaltungsintern verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung des Pellerhauses entwickelt werden würden. Zu berücksichtigen seien hierbei u.a. der Sanierungsbedarfes des Gebäudes und der Zusammenhang mit größeren räumlichen Veränderungen der Stadtverwaltung.
Die Anregungungen unseres Bürgervereins zur künftigen Nutzung würden in die Überlegun-gen mit aufgenommen werden.

6. Sanierung Spitzenberg und Hübnersplatz
Unsere Anregung wegen des unbefriedigenden Ablaufes der beiden stattgefundenen Bürgergespräche zur Sanierungsmaßnahme im Rahmen der Stadterneuerung Altstadt-Nord über das City Management in einen erneuten Dialog mit den betroffenen Anliegern zu treten wurde seitens der Verwaltung (leider sehr kurzfristig) aufgegriffen. Der Meinungsträgerkreis Nördliche Altstadt hat sich in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 mit dem Thema befasst.

7. Rot-weiße Absperrbaken im Winter
Seitens SÖR wurde hierzu grundsätzlich ausgeführt, dass im Winterdienst neben orga-nisatorischen Veränderungen und der Erarbeitung neuer Einsatzstrategien auch der Umfang der Sicherheitsleistungen an die Personal- und Gerätekapazität angepasst werden musste. Dies habe dazu geführt, dass u.a. bei Wegen die „wintersicherungspflichtig“ wären, aber keine wichtige Erschließungsfunktion übernehmen und ein gesicherter Alternativweg in der Nähe vorhanden ist, nicht geräumt werden.
Die Absperrbaken müssen in den Wintermonaten dauerhaft bleiben, da ein kurzfristiges Reagieren logistisch und organisatorisch nicht möglich sei.
Werden die abgesperrten Wege trotzdem begangen, würde dies in eigener Verantwortung der Nutzer erfolgen. Die Stadt ist dann frei von Haftungsansprüchen aus dem Winterdienst.
7.1 Zur Frage der Kosten der Absperrbaken im Winter 2011/2012 wurde erläutert, dass die SÖR-eigenen Absperrungen für das ganze Stadtgebiet nicht ausreichen würden. Deshalb erfolgte die Aufstellung teilweise durch eine Fremdfirma. Für die Fremdfirma wären rd. 10.000 EUR angefallen, das würde ca. 0,2% der Gesamtkosten des letzten Winters entsprechen.
7.2 Die Leistungen wurden aus einem bestehenden 2-Jahresvertrag über Baustellenabsicherungen abberufen. Der Vertrag würde zum 31.12.2013 enden.

8. Kneipensituation

Die Fragen Nr. 8.1 bis 8.8 wurden zusammengefasst beantwortet.
Seitens der Verwaltung wurde eingeräumt, dass ein „attraktives“ Nachtleben die öffentliche Sicherheit und die Nachtruhe der Anwohner nicht im von uns beschriebenen Maße beeinträchtigen dürfe. Da sich insbesondere seit Verkürzung der Sperrzeit in einigen Bereichen Gäste vollkommen rücksichtslos und Wirte uneinsichtig verhalten würden, wäre die Forderung, dass nur Lokale länger öffnen dürfen, von denen keine Störung ausgeht, berechtigt. Eine generelle Zuspitzung der Problematik läge jedoch nicht vor.
Bezüglich der Rückkehr zur früheren Sperrzeit wird auf die Zuständigkeit der Staatsregierung verwiesen, die eine bayernweite Sperrzeitverlängerung bislang ablehnt und überlegt, die Sperrzeitregelung vollkommen den Gemeinden zu überlassen.
Dies wird seitens der Verwaltung u.a. wegen der erheblichen rechtlichen Anforderungen an örtliche Regelungen für nicht gerechtfertigt und sinnvoll erachtet.
Eine örtlich begrenzte (u.a. Innenstädte Bamberg, Erlangen, Regensburg), eine gebietsbezogene (Fürth-Gustavstraße) oder eine stadtweite Sperrzeitverordnung wird ausschließlich aufgrund der verwaltungsintern bekannt gewordenen Anzahl der Vorfälle und Problemlage als nicht begründet gesehen.
Bei der früheren Sperrzeitregelung konnten zuverlässige Betriebe mit verantwortungsvollen Gästen eine zeitlich befristete Sperrzeitverkürzung erhalten, sofern ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorlagen. Bei Störungen hätte die Verwaltung schnell und wirkungsvoll mit einem Widerruf der Sperrzeit reagieren und die Situation befrieden können. Deshalb setzt sich die Stadt Nürnberg für eine Rückkehr zur alten Sperrzeit ein.

Bei besonders störenden Betrieben würden jedoch auch zurzeit betriebsbezogene Sperrzeitverlängerungen oder andere Maßnahmen erlassen werden. Hier muss jedoch die Verwaltung beweisen, dass die Störung vom Betrieb ausgeht.

9. Fuß- und Radwegeverbindung vom Kreuzgartenviertel zum Kontumazgarten
9.1 Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass für die Maßnahme bereits seit 1999 Vorplanungen mit Kosten in Höhe von rund 1,4 Mio EUR vorliegen würden. Die Weiterentwicklung der Planung und die Realisierung wären jedoch mangels Finanzierbarkeit zurückgestellt worden.

10. Gefahrenstelle Radweg Nägeleinsplatz
10.1 Aufgrund unserer Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Unterbindung der Gefahrensituation wurde die Verkehrssituation und –führung seitens der Verwaltung vor Ort überprüft.
Im Ergebnis wird die Verkehrsführung neu geregelt werden, sodass dem Radverkehr dann eine komfortable und zügige Alternative zur bisherigen Wegeführung entlang der Häuserzeile geboten wird. Gleichzeitig soll jedoch die Position der Fußgänger gestärkt werden, da die Radfahrer auf dem freigegebenen Fußweg nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürften.